I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Gesamtrechtsnachfolgerin einer AG. Das Vermögen der AG wurde gemäß Verschmelzungsvertrag vom 2. Dezember 1987 auf die Klägerin übertragen. In den Streitjahren (1978 bis 1986) bzw. zu den streitgegenständlichen Stichtagen (31. Dezember 1979 bis 31. Dezember 1987) wurde das Grundkapital der AG zu gleichen Teilen von insgesamt sieben Aktionären gehalten. Sechs Aktionäre waren im Ausland ansässig und im Inland beschränkt steuerpflichtig. Der siebte Gesellschafter war die im Inland ansässige und hier unbeschränkt steuerpflichtige Klägerin.
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