Streitig ist, ob bei den gewerblichen Einkünften des Antragstellers zu Recht eine private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs gewinnerhöhend angesetzt wurde.
I.
Der Antragsteller (ASt) erzielte in den Streitjahren u.a. gewerbliche Einkünfte aus einem Malerbetrieb. Im Betriebsvermögen befanden sich in den Streitjahren die Fahrzeuge Mercedes Espania, Opel Omega, Mercedes Benz und Ford Transit (ab 15.04.2004). Der ASt berücksichtigte im Rahmen seiner Gewinnermittlungen für die Streitjahre nur eine Privatnutzung des PkW Mercedes nach der durch die tatsächlichen Kosten gedeckelten 1 %-Regelung.
Zur Haushaltsgemeinschaft des ASt gehörten in den Streitjahren die Ehefrau des ASt und der 1981 geborene Sohn der Eheleute. Im Privathaushalt war in den Streitjahren kein Fahrzeug angemeldet.
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