Der Bescheid über Körperschaftsteuer für 2011, die Bescheide über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzuges zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2011 und auf den 31.12.2012, die Bescheide über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2011 und auf den 31.12.2012, jeweils vom 11.11.2014, sowie der Bescheid über den Gewerbesteuermessbetrag für 2011 vom 21.11.2014, alle in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11.5.2016, werden dahingehend geändert, dass die Gewinnerhöhungen betreffend die Beteiligung an dem lmmobilienfonds U in Höhe von ... für das Jahr 2011 und von ... € für das Jahr 2012 rückgängig gemacht werden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Berechnung der festzusetzenden Steuer und festzustellenden Beträge wird dem Beklagten aufgegeben.
Die Kosten des Verfahrens tragen zu 1/3 der Beklagte und zu 2/3 die Klägerin.
Die Revision wird zugelassen.
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