FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 15.04.2002
V 50/01
Normen:
EStG § 13a Abs. 3 Nr. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1298

Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Keine Berücksichtigung der mit Pachtzinsen zusammenhängenden Betriebsausgaben

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15.04.2002 - Aktenzeichen V 50/01

DRsp Nr. 2002/12284

Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen: Keine Berücksichtigung der mit Pachtzinsen zusammenhängenden Betriebsausgaben

Bei der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns können die mit den vereinnahmten Miet- und Pachtzinsen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben nicht berücksichtigt werden

Normenkette:

EStG § 13a Abs. 3 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Die Kläger wenden sich gegen die Nichtberücksichtigung von Betriebsausgaben bei Pachteinnahmen im Rahmen der Ermittlung des Durchschnittssatzgewinns nach § 13a Abs. 3 Nr. 4 Einkommensteuergesetz (EStG).