Die Klägerin ist von Beruf Ärztin und seit 1986 in "E-Stadt", "B-Str. 1" freiberuflich tätig. Sie ist Eigentümerin der zum Teil eigengenutzten und zum Teil vermieteten Objekte "B-Str. 1", "C-Str. 2" ("E-Stadt") sowie "F-Str. 3" in "S-Stadt" und erzielte in den Streitjahren neben positiven Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ebenfalls positive Einkünfte aus Kapitalvermögen.
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