Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht im Nebenerwerb - Erkundung der Marktsituation
FG Düsseldorf, Urteil vom 12.03.2014 - Aktenzeichen 7 K 2815/13 E
DRsp Nr. 2014/6700
Gewinnerzielungsabsicht bei Pferdezucht im Nebenerwerb – Erkundung der Marktsituation
Langjährige Verluste aus einer Pferdezucht im Nebenerwerb können – nach Ablauf einer dreijährigen Anlaufzeit – mangels Gewinnerzielungsabsicht steuerlich nicht berücksichtigt werden, wenn die Pferdezucht wegen der nicht betriebswirtschaftlichen Grundsätzen folgenden Art der Betriebsführung (nicht realistische Einschätzung der Marktsituation, ungenügend große Zahl von Fohlen) sowie mangelnder fachlicher Vorbildung nicht geeignet war, einen Totalgewinn zu erzielen, und trotz der Erkennbarkeit der fehlenden Gewinnerzielungsmöglichkeit Umstrukturierungsmaßnahmen nicht ergriffen worden sind.
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.