Der Beklagte wird verpflichtet, unter Aufhebung des Bescheids über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen der D. für 2002 bis 2006 vom … Juli 2007 und für das Jahr 2007 vom … Mai 2008 sowie der Einspruchsentscheidung vom … August 2008 die erklärten Verluste festzustellen und erklärungsgemäß auf die Feststellungsbeteiligten zu verteilen, und zwar in Höhe von … EUR für 2002, … EUR für 2003, … EUR für 2004, … EUR für 2005, … EUR für 2006 und … EUR für 2007.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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