Streitig ist noch die Gewinnerzielungsabsicht beim gewerblichen Betrieb einer Modelleisenbahnausstellung in den Jahren 2000 und 2002 – 2010. Das Streitjahr 2001, die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31.12.2009 und die Rückforderung der Arbeitnehmersparzulage sind abgetrennt worden.
Die Kläger sind Ehegatten und wurden für die Streitjahre zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Die Klägerin war vor dem Streitzeitraum Hausfrau und erklärte seit dem Veranlagungszeitraum 2000 die streitigen gewerblichen Verluste aus dem Betrieb. Der Kläger erzielte Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Patentsachbearbeiter in einem Modellbauunternehmen.
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