1. Der Antrag wird abgelehnt.
2. Die Antragssteller tragen die Kosten des Verfahrens zu 81 %, der Antragsgegner zu 19 %.
I.
Streitig ist im Einspruchsverfahren noch, ob der Verlust aus der nebenberuflichen Tätigkeit des Antragstellers als Bartender in Höhe von 12.687,23 EUR zu Recht bei der Festsetzung der Einkommensteuer 2010 unberücksichtigt geblieben ist.
Die verheirateten Antragsteller sind Beamte und werden beim Antragsgegner (dem Finanzamt) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|