Streitig ist, ob der Kläger als Berufssportler (Springreiter) Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt hat.
Der Kläger ist ... Staatsangehöriger und hat für den Streitzeitraum 2002 bis 2004 keine Einkommensteuererklärungen in Deutschland abgegeben. Er hält sich seit 2002 überwiegend in Deutschland auf. Der Kläger ist verheiratet und hat zwei Kinder. Er hat einen festen Wohnsitz in .... Seine Ehefrau und die Kinder wohnen nicht in Deutschland.
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