FG Düsseldorf - Urteil vom 04.06.2002
3 K 3044/98 E
Normen:
EStG § 12 Nr. 1 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ; EStG § 4 Abs. 7 ;
Fundstellen:
EFG 2002, 1227

Gewinnerzielungsabsicht; Schriftstellerei; Hochschullehrer; Buchpräsent; Publikationstätigkeit; Geschenk - Schriftstellerische Tätigkeit eines Hochschullehrers als selbständige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit; Buchpräsente als Betriebsausgaben

FG Düsseldorf, Urteil vom 04.06.2002 - Aktenzeichen 3 K 3044/98 E

DRsp Nr. 2002/13767

Gewinnerzielungsabsicht; Schriftstellerei; Hochschullehrer; Buchpräsent; Publikationstätigkeit; Geschenk - Schriftstellerische Tätigkeit eines Hochschullehrers als selbständige und auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit; Buchpräsente als Betriebsausgaben

1. Nur bei organisatorischer Eingliederung der fachwissenschaftlichen Publikationstätigkeit eines Hochschullehrers in den Hochschulbetrieb kann diese Nebentätigkeit der nichtselbständigen Haupttätigkeit zugeordnet werden. 2. Muss sich ein nebenberuflicher Schriftsteller zunächst einen Widerhall in der fachwissenschaftlichen öffentlichkeit erarbeiten, so kann seine Gewinnerzielungsabsicht nicht allein wegen in 8 Jahren überwiegend erzielter Verluste verneint werden. 3. Bücherpräsente eines Schriftstellers an Bibliotheken, andere öffentliche Einrichtungen und - zwecks fachwissenschaftlichen Austauschs - an Hochschulkollegen können nicht als nicht abziehbare Aufwendungen für Geschenke behandelt werden, da sie bei den Empfängern nicht die Kosten der Lebensführung berühren.

Normenkette:

EStG § 12 Nr. 1 ; EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ; EStG § 4 Abs. 5 Nr. 1 Satz 1 ; EStG § 4 Abs. 7 ;

Tatbestand:

Der Kläger hat an der Hochschule in " X " einen Lehrstuhl für Philosophie.