BFH vom 19.04.1994
VIII R 48/93
Fundstellen:
GmbHR 1995, 238

Gewinnfeststellung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

BFH, vom 19.04.1994 - Aktenzeichen VIII R 48/93

DRsp Nr. 1997/8560

Gewinnfeststellung bei Ausscheiden eines Gesellschafters

Die einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung der gewerblichen Einkünfte nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AO 1977 umfaßt grundsätzlich auch dann ein volles Wirtschaftsjahr, wenn ein Gesellschafter während des Wirtschaftsjahres aus einer Personengesellschaft ausscheidet und diese anschließend von den verbleibenden Gesellschaftern oder von diesen mit einem oder mehreren neuen Gesellschaftern fortgeführt wird.

Für die Praxis:

Das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer nach seinem Ausscheiden weiterbestehenden Personengesellschaft zwingt nicht zur Bildung eines Rumpfwirtschaftsjahres. Es handelt sich weder um die Aufgabe oder Veräußerung des bisherigen noch um die Gründung eines neuen Betriebes.