I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) war seit 1975 an einem Leasing-Fonds beteiligt. Fonds-Gesellschaft war die A-GbR (GbR), deren Gesellschafter die A-GmbH (GmbH) und der Treuhänder B waren. Zweck der GbR sowie zahlreicher weiterer Beteiligungsgesellschaften war die Beteiligung an der A-GmbH & Co. KG (KG) als atypisch stille Gesellschafterin. Die Klägerin hatte als Treugeberin eine Einlage von ... DM bei der GbR übernommen.
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