1. Die Einkommensteuerbescheide 2001 und 2002 vom ... in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 19.02.2007 und der Änderungsbescheide vom ... werden dahingehend abgeändert, dass die ESt 2001 auf ...EUR und die ESt 2002 auf ... EUR herabgesetzt wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 13 % und der Beklagte zu 87 %.
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