Gewinnmindernde Berücksichtigung einer Investitionszulage und anrechenbarer Steuern bei den Einkünften des Klägers aus der Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA; Behandlung von persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementäre) einer KGaA wie Mitunternehmer
FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.08.2020 - Aktenzeichen 5 K 186/18
DRsp Nr. 2020/18320
Gewinnmindernde Berücksichtigung einer Investitionszulage und anrechenbarer Steuern bei den Einkünften des Klägers aus der Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter einer KGaA; Behandlung von persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementäre) einer KGaA wie Mitunternehmer
Persönlich haftende Gesellschafter (Komplementäre) einer KGaA sind wie Mitunternehmer zu behandeln. Die Einkünfte der Komplementäre werden transparent an der Wurzel abgespalten. Das gilt einschließlich darin anteilig enthaltener steuerfreier oder steuerbegünstigter Betriebseinnahmen sowie nicht abziehbarer Betriebsausgaben.Das Urteil wurde im Hinblick auf die Wahrung des Steuergeheimnisses gemäß § 30Abgabenordnung überarbeitet.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.