Es ist zu entscheiden, ob im Rahmen einer Betriebsaufspaltung eine personelle Verflechtung durch tatsächliche Beherrschung bestanden hat (§ 15 Einkommensteuergesetz - EStG -).
Der Kläger (Kl.) wurde im Streitjahr 1993 mit seiner Ehefrau (K..) zur Einkommensteuer (ESt) zusammen veranlagt. Der Kl. war alleiniger Gesellschafter der Fa. GmbH (GmbH), in l. Die GmbH übte ihre Geschäftstätigkeit auf dem Grundstück Sstraße, in l (Grundstück) aus. Mit notariellem Vertrag vom 04.05.1982 erwarb der Kl. das Grundstück von der GmbH. Der Besitzübergang erfolgte zum 01.05.1982. Mit Mietvertrag vom 01.05.1982 vermietete der Kl. das Grundstück an die GmbH.
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