Die Klägerin ist eine Steuerberatungsgesellschaft. Sie ist Rechtsnachfolgerin der ... Steuerberatungsgesellschaft mbH, die durch Umwandlungsbeschluss vom ... auf den ... in die Klägerin, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts -GbR, umgewandelt wurde.
Die Beteiligten streiten im Rahmen der zutreffenden Periodenabgrenzung über den Zeitpunkt der Gewinnrealisierung von Pauschalvergütungen, die die Klägerin vereinbarungsgemäß für die steuerliche Beratung und Betreuung von geschlossenen Immobilienfonds vereinnahmte. Dem liegt im einzelnen folgender Sachverhalt zugrunde:
Die Rechtsvorgängerin der Klägerin übernahm in den Streitjahren die Steuerberatung mehrerer geschlossener Immobilienfonds gegen eine Pauschalvergütung. Die im Wesentlichen gleichlautenden Verträge haben in den hier maßgeblichen Teilen folgenden Wortlaut:
"§ 2
Auftrag
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