I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Zusage einer gewinnabhängigen Tantieme zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) geführt hat.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine 1992 gegründete und im Januar 1993 im Handelsregister eingetragene GmbH. Ihre Geschäftsgegenstände sind der Import, Export, die Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von fertigungstechnischen Geräten, der Handel mit technischen Gütern aller Art sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die mit solchen Erzeugnissen in Verbindung stehen. Ihr Wirtschaftsjahr beginnt jeweils am 1. Oktober und endet am 30. September.
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