FG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 11.03.2002
3 V 217/01
Normen:
AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 2 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; BGB § 722 ; HGB § 120 Abs. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Gewinnverteilungsschlüssel bei einer Grundstücks-GbR; Unbeachtlichkeit der tatsächlichen Erbringung der gesellschaftsrechtlich geschuldeten Einlage; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (geänderte Umsatzsteuerbescheide 1993-1996 vom 20.12.2000 und geänderte Feststellungsbescheide 1993-1996 vom 20.12.2000)

FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.03.2002 - Aktenzeichen 3 V 217/01

DRsp Nr. 2004/5877

Gewinnverteilungsschlüssel bei einer Grundstücks-GbR; Unbeachtlichkeit der tatsächlichen Erbringung der gesellschaftsrechtlich geschuldeten Einlage; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (geänderte Umsatzsteuerbescheide 1993-1996 vom 20.12.2000 und geänderte Feststellungsbescheide 1993-1996 vom 20.12.2000)

Für die Ermittlung des Gewinn- oder Verlustanteils des Gesellschafters einer vermögensverwaltenden Grundstücks-GbR kann auf die in den Gesellschafterbeschlüssen den einzelnen Gesellschaftern zugewiesenen Kapitalanteile zurückgegriffen werden, wenn Gründe für die steuerliche Nichtanerkennung der zivilrechtlichen Regelung nicht erkennbar sind. Auf die Frage, in welcher Höhe die gesellschaftsrechtlich geschuldete Einlage von den einzelnen Gesellschaftern erbracht worden ist, kommt es nicht an.

Normenkette:

AO (1977) § 39 Abs. 2 Nr. 2 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a ; BGB § 722 ; HGB § 120 Abs. 1 ; EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten im Rahmen des gerichtlichen Aussetzungsverfahrens um die Höhe des Einkommens aus der Vermietung und Verpachtung zweier Grundstücke, dessen Verteilung auf die Gesellschafter sowie um die Höhe des der Antragstellerin zu gewährenden Vorsteuerabzugs.