BFH - Urteil vom 20.06.2000
VIII R 4/99
Normen:
UmwG § 4 Abs. 4, 5, 6 ; UmwG (1995) § 18 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1498

GewSt; Übernahmeverluste

BFH, Urteil vom 20.06.2000 - Aktenzeichen VIII R 4/99

DRsp Nr. 2000/8419

GewSt; Übernahmeverluste

Übernahmegewinn i.S.d. § 18 Abs. 2 UmwG in seiner bis zum 31.12.1998 gültigen Fassung ist nur ein Gewinn und nicht ein Übernahmeverlust. Die Vorschrift verbietet daher nicht die Berücksichtigung von AfA auf die gem. § 4 Abs. 6 UmwG aufgestockten Buchwerte bei der GewSt (Anschluss an BFH-Urt. v. 20.06.2000 - VIII R 5/99, DStR 2000, 1510).

Normenkette:

UmwG § 4 Abs. 4, 5, 6 ; UmwG (1995) § 18 Abs. 1, 2 ;

Gründe:

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co. KG. Sie ist durch Beschluss vom 26. August 1997 mit Wirkung zum 1. Januar 1997 durch eine formwechselnde Umwandlung aus der S-GmbH hervorgegangen. Die Umwandlung wurde am 5. Dezember 1997 im Handelsregister eingetragen.

Die Klägerin ermittelte einen Übernahmeverlust von ... DM. Diesem Betrag trug sie durch Aufstockung von Wirtschaftsgütern gemäß § 4 Abs. 6 des Umwandlungssteuergesetzes 1995 (im Folgenden: UmwStG) in der steuerlichen Ergänzungsbilanz ihrer Kommanditistin Rechnung. Sie machte die Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf die umwandlungsbedingten Aufstockungsbeträge in Höhe von insgesamt ... DM gewinnmindernd geltend.