Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 03.07.2019 -
Die Sache wird an das Sächsische Finanzgericht zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Inanspruchnahme der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) aus einem Duldungsbescheid.
Die Mutter der Klägerin (Schuldnerin) hatte nach dem Erlass bestandskräftiger Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide für 2002 bis 2007, die auf der Grundlage der Feststellungen der Steuerfahndung erlassen wurden, Steuerschulden in Höhe von … €. Die Vollstreckung blieb erfolglos.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|