AG Neuss, vom 30.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 86 C 155/20
LG Düsseldorf, vom 06.01.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 13 S 1/21
Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Eingangs eines nicht zu den Gerichtsakten gelangten Fristverlängerungsantrags (hier: Berufungsbegründungsfrist) bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs
BGH, Beschluss vom 30.03.2023 - Aktenzeichen III ZB 13/22
DRsp Nr. 2023/5960
Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Eingangs eines nicht zu den Gerichtsakten gelangten Fristverlängerungsantrags (hier: Berufungsbegründungsfrist) bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs
Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Eingangs eines nicht zu den Gerichtsakten gelangten Fristverlängerungsantrags (hier: Berufungsbegründungsfrist) bei Nutzung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs.
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