Das vorliegende Verfahren zur Erreichung vorläufigen Rechtsschutzes hängt zusammen mit dem unter dem Aktenzeichen 7 K 65/10 anhängigen Klageverfahren, das die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten nach dem Grunderwerbsteuergesetz in der Fassung nach dem Jahressteuergesetz 2009 vom 19.12.2008 (BGBl. I 2008, S. 2794) betrifft. Nach dem hier umstrittenen § 3 Nr. 4 GrEStG ist von der Besteuerung ausgenommen:
"der Grundstückserwerb durch den Ehegatten des Veräußerers".
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