1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2023 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlungsansprüche im Krankheitsfall.
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