Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart - 7. Zivilsenat - vom 10. Februar 2022 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als das Berufungsgericht die Klage wegen eines Betrags von mehr als 954,05 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz daraus seit dem 26. November 2019 abgewiesen hat.
Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 22. April 2021 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin weitere 15.090,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz daraus seit dem 26. November 2019 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 15.090,32 € festgesetzt.
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