I. Die Beteiligten streiten darüber, ob eine Zahlung aus einer Lebensversicherung den steuerpflichtigen Gewinn der Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) erhöht.
Die Klägerin ist eine GmbH, deren Stammkapital zunächst jeweils zur Hälfte von A und B gehalten wurde. In ihrem Gesellschaftsvertrag ist u.a. vereinbart, dass der Geschäftsanteil eines jeden Gesellschafters frei vererblich sei. A und B waren zugleich Geschäftsführer der Klägerin.
Im Jahr 1990 schloss die Klägerin eine Risiko-Lebensversicherung bei der X-AG ab, bei der sie selbst Bezugsberechtigte war. Versicherte Personen waren die beiden Gesellschafter-Geschäftsführer. Die Versicherung sollte am 1. September 1990 beginnen und am 1. September 2005 enden; die Versicherungssumme war beim Tod der zuerst versterbenden versicherten Person während der Laufzeit der Versicherung zu zahlen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|