I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurden im Streitjahr 1990 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger ist Betriebswirt. Er war im Streitjahr alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer folgender Firmen:
- A-GmbH; Gegenstand des Unternehmens sind "bauwirtschaftliche Planungs-, Betreuungs- und Errichtungsleistungen für Wohn-, Gewerbe-, Industrie-, Kommunal- und sonstige Bauten und die Vermittlung von Grundstücken";
- S-GmbH; Gegenstand des Unternehmens ist die "Beratung für Unternehmensfinanzierung durch Altersvorsorge, insbesondere durch Pensionszusagen".
Außerdem war der Kläger Inhaber eines nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelunternehmens mit dem Unternehmensgegenstand "Allgemeine Unternehmensberatung wie Immobilienkonzeptionen, Werbung und Controlling sowie Vermittlung und Nachweis von Darlehens- und Mietverträgen".
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