I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und werden zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger ist Gesellschafter der K-GmbH (im Folgenden: GmbH). Das Stammkapital der GmbH beträgt 60 000 DM. Davon hielten zunächst der Kläger einen Anteil von 50 000 DM und seine Eltern Anteile in Höhe von je 5 000 DM. Der Kläger übertrug Anteile an der GmbH in Höhe von je 5 000 DM auf seine beiden Kinder und hält seither einen Geschäftsanteil von 40 000 DM.
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