FG Nürnberg, vom 21.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen III 206/2003
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; LSt-Haftung
BFH, Beschluss vom 07.11.2006 - Aktenzeichen VII B 29/06
DRsp Nr. 2007/657
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer; LSt-Haftung
1. Die Frage, ob die Aussage der für die Buchführung zuständigen Ehefrau des Gesellschafter-Geschäftsführers, wann sie ihn über den Zeitpunkt der letzten LSt-Zahlung informiert habe, glaubhaft ist oder nicht, ist verfahrensrechtlich ohne Relevanz, wenn gegen die Feststellung des FG, der Geschäftsführer habe seine Mitarbeiter nie - auch nicht stichprobenweise - überwacht, keine Einwände vorgebracht werden.2. Hat das FG sein Urteil kumulativ begründet, d. h. auf mehrere selbstständige tragende Gründe gestützt, muss wegen jeder der Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund dargelegt werden vorliegen.