I.
Streitig ist, ob ein Goldgewinn aus einer nicht vom Arbeitgeber des Klägers (Kl.) veranstalteten Lotterie eine Einnahme des Kl. aus nicht selbständiger Arbeit darstellt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|