FG Niedersachsen - Urteil vom 11.11.2003
13 K 121/98
Normen:
EStG § 10b Abs. 4 Satz 1 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 887

Golfclub; Spendenbestätigung; Vertrauensschutz - Abzugsfähigkeit einer Spende, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Mitgliedschaft in einem Golf-Club getätigt wurde

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.11.2003 - Aktenzeichen 13 K 121/98

DRsp Nr. 2004/5282

Golfclub; Spendenbestätigung; Vertrauensschutz - Abzugsfähigkeit einer Spende, die im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Mitgliedschaft in einem Golf-Club getätigt wurde

1. Erteilt eine Gemeinde eine Bestätigung nach § 48 Abs. 3 Nr. 1 EStDV a.F., so kann sich der Stpfl. auf eine formell ordnungsgemäße Bestätigung über die Spende berufen. Die Vertrauensschutzregelung des § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG ist daher grds. anwendbar. 2. Die Richtigkeitsgewähr einer Spendenbestätigung umfasst auch die rechtliche Qualifikation des ausgewiesenen Betrags als "Spende". 3. Weist die Bestätigung Beträge aus, die keine Spenden sind, ist die Bestätigung unrichtig. Das allein führt nicht zur Versagung des Spendenabzugs, denn der Spender kann sich nur dann nicht auf den Vertrauenstatbestand des § 10b Abs. 4 Satz 1 EStG berufen, wenn er die Bestätigung durch unlautere Mittel oder falsche Angaben erwirkt hat oder ihm die Unrichtigkeit der Bestätigung bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt war.

Normenkette:

EStG § 10b Abs. 4 Satz 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Abzugsfähigkeit einer Zahlung an einen Golf-Club.