FG Düsseldorf - Urteil vom 24.06.2002
11 K 3282/99 BG
Normen:
BewG § 9 Abs. 1 ; BewG § 17 Abs. 3 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 373

Golfplatz; Vergleichswertverfahren; Einheitswertermittlung; Ertragsvorteil; Landwirtschaftliche Fläche - Einheitswertermittlung von Golfplätzen

FG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2002 - Aktenzeichen 11 K 3282/99 BG

DRsp Nr. 2003/2742

Golfplatz; Vergleichswertverfahren; Einheitswertermittlung; Ertragsvorteil; Landwirtschaftliche Fläche - Einheitswertermittlung von Golfplätzen

Bei der Bewertung einer im Einzugsbereich von Großstädten gelegenen Golfplatzfläche im Vergleichswertverfahren ist kein Zuschlag wegen eines Ertragsvorteils gegenüber landwirtschaftlich genutzten Vergleichsflächen vorzunehmen.

Normenkette:

BewG § 9 Abs. 1 ; BewG § 17 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, wie ein Grundstück, das an einen Golfclub vermietet ist, auf den 01.01.1994 zu bewerten ist.

Der Kläger betrieb ursprünglich einen in der Gemarkung "X" belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb. Die dem Kläger gehörenden Flurstücken sind an einen Golfclub verpachtet.

Mit Einheitswertbescheid (Nachfeststellung auf den 01.01.1994) wurde für das Grundstück "X" Golfplatz, der Einheitswert auf 814.500,00 DM und die Grundstücksart "unbebautes Grundstück" festgestellt. Der Einheitswert wurde aufgrund einer Fläche von 232.742 qm und einem Bodenwert von 3,50 DM/qm errechnet.