Streitig ist, wie ein Grundstück, das an einen Golfclub verpachtet ist, auf den 01.01.1992 zu bewerten ist.
Der Kläger ist Eigentümer eines in der Gemarkung "X" belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Von den dem Kläger gehörenden Flurstücken sind 62.707 qm seit 1991 an einen Golfclub verpachtet.
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