FG Düsseldorf - Urteil vom 24.06.2002
11 K 3587/99 BG
Normen:
BewG § 9 Abs. 1 ; BewG § 17 Abs. 3 ;

Golfplatz; Vergleichswertverfahren; Einheitswertermittlung; Ertragsvorteil; Landwirtschaftliche Fläche - Einheitswertermittlung von Golfplätzen

FG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2002 - Aktenzeichen 11 K 3587/99 BG

DRsp Nr. 2003/2744

Golfplatz; Vergleichswertverfahren; Einheitswertermittlung; Ertragsvorteil; Landwirtschaftliche Fläche - Einheitswertermittlung von Golfplätzen

Bei der Bewertung einer im Einzugsbereich von Großstädten gelegenen Golfplatzfläche im Vergleichswertverfahren ist kein Zuschlag wegen eines Ertragsvorteils gegenüber landwirtschaftlich genutzten Vergleichsflächen vorzunehmen.

Normenkette:

BewG § 9 Abs. 1 ; BewG § 17 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Streitig ist, wie ein Grundstück, das an einen Golfclub verpachtet ist, auf den 01.01.1992 zu bewerten ist.

Der Kläger ist Eigentümer eines in der Gemarkung "X" belegenen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Von den dem Kläger gehörenden Flurstücken sind 62.707 qm seit 1991 an einen Golfclub verpachtet.