Die jetzige Klägerin begehrt als Rechtsnachfolgerin der A GmbH (im Folgenden: GmbH) Energiesteuerentlastung für Erdgas. Die GmbH hatte das Erdgas für die Herstellung von Kohlenstoffanoden verwendet, die wiederum für die Erzeugung von Aluminium durch die Klägerin bestimmt waren und bei ihr eingesetzt wurden.
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