BFH - Urteil vom 28.01.2009
X R 36/07
Normen:
EStG § 15 Abs. 2; AO § 176;
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 09.08.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 10 K 6452/03

Grenzen der privaten Vermögensverwaltung in sog. Errichtungsfällen bei Herstellungskosten von ca. 2,35 Mio. DM; Gleichstellung von Sonderzahlungen in unbegrenzter Höhe ohne die üblicherweise bei einer solchen Gestaltung getroffene Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung mit einem kurzfristigen Kredit; Nachhaltigkeit bei der Veräußerung eines einzigen selbst bebauten Grundstücks

BFH, Urteil vom 28.01.2009 - Aktenzeichen X R 36/07

DRsp Nr. 2009/13411

Grenzen der privaten Vermögensverwaltung in sog. Errichtungsfällen bei Herstellungskosten von ca. 2,35 Mio. DM; Gleichstellung von Sonderzahlungen in unbegrenzter Höhe ohne die üblicherweise bei einer solchen Gestaltung getroffene Vereinbarung einer Vorfälligkeitsentschädigung mit einem kurzfristigen Kredit; Nachhaltigkeit bei der Veräußerung eines einzigen selbst bebauten Grundstücks

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 2; AO § 176;

Gründe:

I.

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist als Bauingenieur selbständig tätig und erzielt hieraus gewerbliche Einkünfte.

Er erhielt im Oktober 1992 von seiner Mutter im Wege vorweggenommener Erbfolge unter anderem das unbebaute Grundstück E. Das Grundstück gehörte seit ca. 1960 der Mutter. Auf dem Grundstück E errichtete der Kläger auf einer Teilfläche ein Mehrfamilienhaus mit elf Wohneinheiten aufgrund der Baugenehmigung vom 6. Dezember 1993. Das Objekt wurde mit Herstellungskosten von ca. 2,35 Mio. DM im November 1994 fertiggestellt.