BFH - Urteil vom 26.10.2010
VII R 23/09
Normen:
StBerG § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5;
Vorinstanzen:
FG München, vom 16.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1695/07

Grenzen der Vereinsautonomie bei der Gestaltung der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins; Erwachsen von Beiträgen in Entgelte i.S.d. Steuerberatungsgesetz (StBerG) durch eine proportionale Staffelung der Mitgliedsbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins

BFH, Urteil vom 26.10.2010 - Aktenzeichen VII R 23/09

DRsp Nr. 2010/21391

Grenzen der Vereinsautonomie bei der Gestaltung der Beitragsordnung eines Lohnsteuerhilfevereins; Erwachsen von Beiträgen in Entgelte i.S.d. Steuerberatungsgesetz (StBerG) durch eine proportionale Staffelung der Mitgliedsbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins

1. Eine proportionale Staffelung der Mitgliedsbeiträge eines Lohnsteuerhilfevereins bei Jahreseinnahmen eines Mitglieds von mehr als 50.000 EUR macht aus den Beiträgen keine Entgelte und ist daher nicht unzulässig.2. Ein Lohnsteuerhilfeverein kann von der Aufsichtsbehörde nicht verpflichtet werden, in die Beitragsordnung aufzunehmen, dass bei der Beitragsbemessung die dem Verein im Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags bekannten Verhältnisse des Mitglieds zugrunde gelegt werden.3. Es ist nicht unzulässig, in der Beitragsordnung vorzusehen, dass bei neuen Mitgliedern, welche für zwei Jahre Hilfe bei ihrer Steuererklärung erwarten, für die Berechnung des Mitgliedsbeitrags die Einnahmen aus beiden Jahren zusammengerechnet werden.

Normenkette:

StBerG § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5;

Gründe

I.

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