FG Baden-Württemberg - Urteil vom 05.06.2008
3 K 142/07
Normen:
DBA CHE Art. 15a Abs. 2 S. 2 ; DBA CHE Art. 15 Abs. 4 S. 1 ; EStG § 34c Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 1890

Grenzgänger in die Schweiz; Dienstreisen im Ansässigkeitsstaat als Nichtrückkehrtage; Verständigungsvereinbarung

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.06.2008 - Aktenzeichen 3 K 142/07

DRsp Nr. 2008/16227

Grenzgänger in die Schweiz; Dienstreisen im Ansässigkeitsstaat als Nichtrückkehrtage; Verständigungsvereinbarung

1. Geschäftsreisen im Ansässigkeitsstaat Deutschland sind bei einem Grenzgänger in die Schweiz nicht als Nichtrückkehrtage i. S. von Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz zu berücksichtigen, da der Arbeitnehmer an diesen Tagen nicht von seinem Arbeitsort in der Schweiz an seinen Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat zurückkehrt. 2. Die Finanzgerichte sind an Verständigungsvereinbarungen, denen keine unmittelbare Gesetzeskraft zukommt, nicht gebunden.

Normenkette:

DBA CHE Art. 15a Abs. 2 S. 2 ; DBA CHE Art. 15 Abs. 4 S. 1 ; EStG § 34c Abs. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger war seit dem 28. Mai 1999 verheiratet, lebt jedoch seit dem 25. September 2000 dauernd getrennt. Er wird für die Veranlagungszeiträume 2001 und 2002 (Streitjahre) einzeln zur Einkommensteuer veranlagt. Seinen Wohnsitz hatte der Kläger in den Streitjahren in X.