I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine KG, deren persönlich haftende Gesellschafterin die X und Y GbR ohne Vermögensbeteiligung ist und deren Kommanditisten X und Y zu gleichen Anteilen sind. Diese Kommanditisten waren zugleich die einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH.
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