BFH - Urteil vom 22.05.2002
II R 1/00
Normen:
GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
GmbHR 2002, 1042

GrESt; Erwerb von Grundstücken im Zustand der Bebauung

BFH, Urteil vom 22.05.2002 - Aktenzeichen II R 1/00

DRsp Nr. 2002/12726

GrESt; Erwerb von Grundstücken im Zustand der Bebauung

1. Verpflichtet sich der Erwerber eines unbebauten oder sich im Zustand der Bebauung befindlichen Grundstücks gegenüber dem Grundstücksverkäufer, an dessen Stelle in einen bestehenden Vertrag mit einem Dritten über die Errichtung eines des Bauvorhabens einzutreten, ist grunderwerbsteuerrechtlich zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage zu entscheiden, ob der Erwerber das Grundstück in unbebautem Zustand bzw. im Zustand der Bebauung erworben hat oder ob Gegenstand des Erwerbsvorgangs das Grundstück mit dem von der Veräußererseite fertigzustellenden Gebäude ist.2. Aus der Übernahme des Bauvertrages kann nicht ohne Hinzutreten weiterer Umstände der Schluss gezogen werden, der Grundstücksverkäufer und der Dritte hätten in Abstimmung untereinander darauf hingewirkt, dem Erwerber ein Grundstück in fertig bebautem Zustand zu verschaffen.

Normenkette:

GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: