BFH - Beschluß vom 12.06.2002
II S 1/01
Normen:
FGO § 69 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, 5 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 1343

GrESt; nicht vollzogener Grundstückskaufvertrag, Abgrenzung Vertragsübernahme - Neuabschluss

BFH, Beschluß vom 12.06.2002 - Aktenzeichen II S 1/01

DRsp Nr. 2002/11598

GrESt; nicht vollzogener Grundstückskaufvertrag, Abgrenzung Vertragsübernahme - Neuabschluss

1. Werden nach einem nicht vollzogenen Grundstückskaufvertrag zwei weitere notarielle Verträge geschlossen, in denen u. a. ein anderer Käufer und ein anderer Kaufpreis vereinbart werden, kann es ernstlich zweifelhaft sein, ob die Auswechselung der Erwerberseite eine Vertragsübernahme durch den neuen Käufer oder einen Neuabschluss des Kaufvertrages zwischen Verkäufer und neuem Erwerber darstellt.2. Bei einer Vertragsübernahme könnte ein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 1 Nr. 5 GrEStG 1983 zwischen dem alten und dem neuen Käufer gegeben sein, der grunderwerbsteuerrechtlich einen nochmaligen Rechtsträgerwechsel bezüglich derselben Grundstücke vom ursprünglichen Verkäufer auf den neuen Käufer ausschließt.

Normenkette:

FGO § 69 ; GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, 5 ;

Gründe: