BFH - Urteil vom 16.02.2005
II R 59/02
Normen:
GrEStG (1997) § 1 Abs. 2 lit. a ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1369
Vorinstanzen:
FG Berlin, vom 07.10.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 1096/01

GrESt: PersG; Änderung des Gesellschafterbestands

BFH, Urteil vom 16.02.2005 - Aktenzeichen II R 59/02

DRsp Nr. 2005/8423

GrESt: PersG; Änderung des Gesellschafterbestands

1. § 1 Abs. 2 a GrEStG enthält die Fiktion eines (auf Übereignung des Grundstücks auf eine neue PersG gerichteten) Rechtsgeschäfts. Das fingierte Rechtsgeschäft kann nicht nur ein einzelner Rechtsvorgang sein, sondern auch eine Summe von Teilakten umfassen, die zusammen die vollständige oder wesentliche Änderung des Gesellschafterbestands einer PersG ausmachen.2. Änderungen des Gesellschafterbestands, die als Teilakte einer die Übereignungsfiktion i. S. des § 1 Abs. 2 a GrEStG begründenden Änderung des Gesellschafterbestands der Besteuerung unterworfen wurden, scheiden als (nochmals) tatbestandsbegründende Teilakte einer später verwirklichten (fingierten) Grundstücksübereignung aus.

Normenkette:

GrEStG (1997) § 1 Abs. 2 lit. a ;

Gründe: