I. Mit notariell beurkundetem Kaufvertrag vom 25. Januar 2001 erwarben der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine Lebensgefährtin Frau F von der B-GmbH & Co. KG (Verkäuferin) in Miteigentum zu gleichen Teilen das Wohnungseigentum an einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung. Der Kaufpreis betrug 429 500 DM. Für den Kläger und F wurde eine Auflassungsvormerkung bewilligt und beantragt. Das vormals zuständige Finanzamt setzte gegen den Kläger für seinen Erwerb durch Bescheid vom 16. März 2001 Grunderwerbsteuer in Höhe von 7 516 DM fest.
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