I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine GbR, bestehend aus den Gesellschaftern A, B und C, kaufte durch notariell beurkundeten Vertrag vom 17. August 1994 ein Grundstück zu einem Kaufpreis von 2 610 270 DM. Bei der Beurkundung trat der Gesellschafter A im eigenen Namen sowie als vollmachtsloser Vertreter für den Gesellschafter B auf. Dieser genehmigte die von A abgegebenen Erklärungen durch schriftliche Erklärung vom 18. August 1994. Die Unterschrift unter dieser Erklärung wurde von dem Notar, der auch den Grundstückskaufvertrag beurkundet hatte, beglaubigt. Dieser wurde von B ermächtigt, die Genehmigung auch den übrigen Beteiligten mitzuteilen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|