BFH - Urteil vom 30.04.2003
II R 29/01
Normen:
GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 1446

GrESt: Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag

BFH, Urteil vom 30.04.2003 - Aktenzeichen II R 29/01

DRsp Nr. 2003/11965

GrESt: Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauerrichtungsvertrag

1. Die Frage, in welchem Zustand das Grundstück Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist, bestimmt sich nicht nur nach dem Rechtsgeschäft, das den Übereignungsanspruch begründet. Vielmehr können auch weitere Verträge ggf. mit anderen Vertragspartnern einzubeziehen sein.2. Zu den Voraussetzungen eines einheitlichen Vertragsgegenstandes.3. Ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen einem Grundstückskaufvertrag und einem mit einem Dritten abgeschlossenen Bauerrichtungsvertrag ist zu bejahen, wenn der Grundstücksverkäufer neben der Verschaffung des Grundstücks gleichzeitig zu einem Festpreis die von ihm geplante Bebauung des Grundstücks anbietet und durch einen vorformulierten Bauerrichtungsvertrag die Fertigstellung zu feststehenden Konditionen garantiert. Im Ergebnis entspricht das einem Erwerb "aus einer Hand".

Normenkette:

GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1 § 9 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe: