ArbG Solingen, vom 13.03.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1127/19
Grobe Nachlässigkeit bei einer Kreditbewilligung durch Angestellten als KündigungsgrundSchwerwiegende wirtschaftliche Folge bei fehlerhafter Kreditbewilligung als wirksamer KündigungsgrundUnverhältnismäßigkeit einer fristlosen Kündigung bei bislang 32-jähriger Tätigkeit ohne BeanstandungKeine Kündigung des überwachenden Vorstandsmitglieds wegen Aufsichtspflichtverletzung
LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.01.2021 - Aktenzeichen 3 Sa 677/20
DRsp Nr. 2021/12065
Grobe Nachlässigkeit bei einer Kreditbewilligung durch Angestellten als KündigungsgrundSchwerwiegende wirtschaftliche Folge bei fehlerhafter Kreditbewilligung als wirksamer KündigungsgrundUnverhältnismäßigkeit einer fristlosen Kündigung bei bislang 32-jähriger Tätigkeit ohne BeanstandungKeine Kündigung des überwachenden Vorstandsmitglieds wegen Aufsichtspflichtverletzung
1. Die grob nachlässige Prüfung von Kreditbewilligungen durch einen gehobenen Angestellten, dem aufgrund seiner Position eine besondere Verantwortung für die in seine Kompetenzstufe fallenden Kreditanträge übertragen worden ist, kann "an sich" einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung begründen, wenn infolge der groben Nachlässigkeit schwerwiegende Antragsmängel unbemerkt bleiben und dem Arbeitgeber (hier: einer Sparkasse) dadurch schwere wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe drohen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.