Streitig ist, ob bestandskräftige Steuerbescheide zu Gunsten des Klägers geändert werden müssen.
1. Der ... geborenen Kläger ist ... Neben den Einkünften aus seiner beruflichen Tätigkeit bezog er in den Streitjahren u.a. auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere Zinsen aus festverzinslichen Wertpapieren ausländischer Emittenten.
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