Grobes Verschulden bei fehlender Überprüfung einer Steuererklärung vor Abgabe an das FA
FG München, Urteil vom 07.02.2011 - Aktenzeichen 7 K 2193/09
DRsp Nr. 2011/7197
Grobes Verschulden bei fehlender Überprüfung einer Steuererklärung vor Abgabe an das FA
Ein bestandskräftiger Bescheid über die gesonderte Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos nach § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG kann nicht wegen neuer Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 2AO geändert werden, wenn der steuerliche Vertreter in der betreffenden Zeile der Feststellungserklärung in dem Jahr geleistete Zuzahlungen in das Eigenkapital nicht eingetragen und er die Erklärung vor Abgabe an das FA offensichtlich nicht auf ihre Richtigkeit überprüft hat (grobe Fahrlässigkeit).