I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Eheleute. 1984 erwarben sie je zur Hälfte vom Bruder des Klägers ein als Zweifamilienhaus bewertetes Wohngrundstück. Im Souterrain des Hauses schufen sie 1984 eine 40 qm große Wohnung, die sie fortan --auch 1986-- vermieteten. Die weitere Wohnung mit einer Nutzfläche von 182 qm bewohnten die Kläger mit ihren Kindern.
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