Große Übergangsregelung bei Miteigentumsanteilsübertragung
BFH, vom 22.04.1997 - Aktenzeichen IX R 73/94
DRsp Nr. 1998/1309
Große Übergangsregelung bei Miteigentumsanteilsübertragung
Nutzen Eheleute im Jahr 1986 und in einem Folgejahr gemeinsam eine eigene Wohnung, so ist die große Übergangsregelung auch dann anzuwenden, wenn im Jahr 1986 beide Miteigentümer waren und ihnen der Nutzungswert anteilig zuzurechnen war, während in dem Folgejahr nur ein Ehegatte Alleineigentümer ist.
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