BFH, Urteil vom 14.06.2000 - Aktenzeichen X R 33/97
DRsp Nr. 2000/9526
Große Witwenrente als abgekürzte Leibrente
»Eine sog. Große Witwenrente, die aufgrund sozialversicherungsrechtlichen Übergangsrechts nur für eine bestimmte Anzahl von Jahren gezahlt und danach infolge der Anrechnung eigenen Einkommens der Rentenberechtigten aller Voraussicht nach auf Dauer entfallen wird, ist eine abgekürzte Leibrente.«